NEWS-ARCHIV – Flamenco-News & -Wissenswertes aus 2021–22

RECUERDOS – Flamenco-Aufführung & Fiesta de invierno 2022

Corona-Pandemie ade, Flamenco olé – zum Abschluss des Jahres 2022 endlich wieder eine Fiesta de invierno im Tanzstudio La Fragua! Event-Höhepunkt: die Flamenco-Auf­führung des neuen Stücks RECUERDOS.

Titelfoto zur Flamenco-Aufführung "RECUERDOS" mit der Flamencotänzerin Rosa Mart(nez am 17.12.22 im Tanzstudio La Fragua in Bonn / Color-Foto by Boris de Bonn

Termin: 17.12.22

Nach mehr als zwei Jahren schrecklicher Corona-Pandemie, wo Kunst und Kultur vielmals zum Stillstand kamen, war es nun endlich auch La Fragua wieder möglich, eine spanische Fiesta de invierno aus­zurichten. Ein solches Event hat es zuletzt Ende 2019 gege­ben. Entsprechend groß war die Vorfreude bei den Besuchern – darunter viele Stammgäste – auf einen unterhaltsamen Abend mit südspanischem Flair, ge­paart mit großer Feierlaune und wahrem Interesse am Flamenco. Als Event-Höhepunkt stand die Aufführung des neuen Flamenco-Stücks RECUERDOS an.

Mit RECUERDOS, zu Deutsch „Erinnerungen“, knüpft die spanische Flamencotänzerin und Choreografin Rosa Martínez an die unbeschwerte Zeit der Flamencokunst und -kultur vor der Pandemie an ohne …

mehr RECUERDOS & Fiesta de invierno 2022 ›

Flamenco-Workshops 2022 im Tanzstudio La Fragua

Siebenmorgenweg 10 d • 53229 Bonn (WS-Themen, -Termine & sonstige Eckdaten)

Flamenco-Tanzworkshops mit Mercedes Ruíz  im September 2022

„Flamenco in Bonn“: … die Gelegenheit zum ersten Kennenlernen des spanischen Flamencotanzes oder auch zur Vertiefung bzw. Auffrischung eigener Vorkenntnisse.

WICHTIG: Die Workshop-Organisation & -Anmeldung erfolgte nur über Ari La Yema (Ariane Scholles). Auf deren Website www.arilayema-flamenco.de › gab es weitere Infos inkl. Preise und die Möglichkeit zur WS-Anmeldung.

Flamenco-Tänzerin Mercedes Ruíz en "Déjame que te baile" / Color-Foto: © Boris de Bonn
Bailaora Mercedes Ruíz en "Déjame que te baile" … vergrößerbar!

Hier die einzelnen Themen der Flamenco-Workshops mit Mercedes Ruíz:

WS gelistet nach Datum & Uhrzeitbeginn –

  • COLOMBIANAS MIT FÄCHER (Mittelstufe-Fortgeschrittene)
    Fr. 23.09.  18:00–19:00 (1 Std.)
    Sa./So. 24.09.–25.09.  je 12:00–13:30 (je 1,5 Std./WS insg. 4 Std.)
    … der WS ist bereits ausgebucht. Eine Warteliste ist möglich!
  • PATAITAS POR BULERÍAS - I (alle Level)
    Fr. 23.09.  19:15–19:45 (0,5 Std.)
    Sa./So. 24.09.–25.09.  je 13:45–14:15 (je 0,5 Std./WS insg. 1,5 Std.)
    … der Workshop ist bereits ausgebucht!
  • TANGOS DE MÁLAGA (Anfänger mit Vorkenntnisse–Mittelstufe)
    Fr. 23.09.  20:00–21:00 (1 Std.)
    Sa./So. 24.09.–25.09.  je 14:30–16:00 (je 1,5 Std./WS insg. 4 Std.)
    … der WS ist bereits ausgebucht. Eine Warteliste ist möglich!
  • PATAITAS POR BULERÍAS - II (alle Level)
    Fr. 23.09.  21:15–21:45 (0,5 Std.)
    Sa./So. 24.09.–25.09.  je 16:15–16:45 (je 0,5 Std./WS insg. 1,5 Std.)
    … nur noch wenige Plätze frei!

Beachte: Alle vorgenannten WS live begleitet vom Flamenco-Gitarristen Santiago Lara!

UNTERRICHTSFRAGEN zu Corona – Zeitraum 06.01.21–05.03.22

CORONA-UPDATE 05.03.22 – NRW schafft 2 G ab. Fast überall gilt 3 G Regel

Tanzunterrichtteilnahme nun auch für ungeimpft Geteste erlaubt

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

seit gestern gilt in NRW eine neue CoronaSchVO (PDF-Download) . Die alte 2 G Regel ist kom­plett entfallen. Nunmehr gilt fast überall die 3 G Regel, d. h. auch ungeimpfte Getestete dürfen u. a. an Veranstaltungen in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen in Innenräumen teilneh­men und somit auch am Tanzunterricht in La Fragua.

Die 3 G Regel bedeutet: Zutritt oder Teilnahme nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. „Getestete“ betrifft primär ungeimpfte Personen. Diese müssen bei Zutritt zu La Fragua zwin­gend einen offiziellen negativen Testnachweis vorlegen (entweder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
Für Kinder/Jugendliche gilt: Die Zugangsbeschränkungen 2 G+ und 3 G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ihnen ist ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rah­men der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist. Die aktuelle CoronaSchVO NRW gilt vorerst bis einschließlich 19.03.22.

Zudem wurde das La Fragua Schutz- & Hygienekonzept teilweise aktualisiert: die Pflicht zum Tragen einer Maske (jetzt nur noch FFP2- oder KN95/N95-Maske ) bleibt in allen Räumlichkeiten bestehen. Einzige Ausnahme: während des Unterrichts im Unterrichtssaal kann die Maske ab­gelegt und muss in einer geschlossenen Tüte o. Ä. verwahrt werden. Im Freien besteht zwar grundsätzlich keine Maskenpflicht, dennoch wird im Zugangs-/Außen­bereich von La Fragua im Umkreis von 5 Meter das Tragen einer FFP2-Maske o. v. zu eurem besseren Schutz, insbeson­ders in Warteschlangen, dringend empfohlen. Die AHA + L Regeln  gelten weiterhin.

Vielen lieben Dank für eure weitere Unterstützung, eure Solidarität und euer Verständnis.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 09.02.22 – NRW-Regierung hält an 2 G+ Regeln fest

Tanzunterrichtteilnahme bleibt ohne zusätzlichen Test u. a. für Geboosterte erlaubt

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

heute ist in NRW eine neue CoronaSchVO (PDF-Download)  in Kraft getreten, die für die mei­sten von uns keine bedeutsamen Änderungen mit sich bringt. Die Ausnahmen von der allge­meinen Testpflicht nach der 2 G+ Regel, u. a. im Sport- und Freizeitbereich in Innenräumen, bleiben bestehen. Sie gelten somit weiterhin für die Teilnahme am Tanzunterricht in La Fragua.

Zwei wichtige Aspekte haben sich für Kinder und Jugendliche geändert: diese sind nun bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Bisher galt die Alters­grenze 15 Jahre. Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Weitere relevante Infos zur Unterrichtsteilnahme finden sich im CORONA-UPDATE 18.01.22 ›.

Die jetzige CoronaSchVO NRW gilt vorerst bis einschließlich 09.03.22. Zu eurem besseren Schutz bleibt es weiterhin beim bewährten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, siehe CORONA-UPDATE 14.06.21 › sowie bei den AHA + L Regeln , vorgegeben auch in der nicht ganz aktuellen Anlage zur CoronaSchVO NRW/Stand 04.02.22 .

Ganz herzlichen Dank für eure weitere Unterstützung, eure Solidarität und euer Verständnis.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 18.01.22 – NRW ändert Testplicht-Ausnahmen von 2 G+

Tanzunterrichtteilnahme weiterhin ohne zusätzlichen Test u. a. für Geboosterte erlaubt

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

seit vorgestern gilt in NRW eine neue CoronaSchVO (PDF-Download) , die die Ausnahmen von der allgemeinen Testpflicht nach der 2 G+ Regel, u. a. im Sport- und Freizeitbereich in Innen­räumen, ändert. Sie gelten auch für die Teilnahme am Tanzunterricht in La Fragua.

Grundsätzlich gilt: die Testpflicht entfällt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Das NRW-Gesundheitsministerium gibt in einem Info-Blatt/Stand 16.01.22 (PDF-Download)  - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zu folgenden wichtigen Fragen entsprechende Antworten:

I. Was ist für den Zugang erforderlich?

  • Immunisierung (durch Impfung oder Genesung – also 2G) und zusätzlich
  • Test mit negativem Ergebnis oder eine Ausnahme von der Testpflicht (2G+)
  • Außerdem müssen Personen ab 16 Jahren ein amtliches Ausweisdokument vorlegen, damit die Daten abgeglichen werden können. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren genügt ersatzweise, dass die Identität durch Erklärung und Ausweispapier der Eltern, Schüleraus­weis oder ähnliches glaubhaft gemacht wird.

II. Wie erfüllt man die Zusatzvoraussetzungen für 2G+?

Zusätzlich zur vollständigen Immunisierung ist grundsätzlich ein negativer Testnachweis oder - wenn der jeweilige Verantwortliche dies anbietet - eine beaufsichtigte Testung vor Ort erforderlich.

HINWEIS von La Fragua: Eine Vor-Ort-Testung kann aus den im CORONA-UPDATE 12.01.22 › genannten Gründen leider nicht angeboten werden.

III. Wann gilt eine Ausnahme von der Testpflicht?

Von der Testpflicht ausgenommen sind

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer 2x geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sog. „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

IV. Welche Personen gelten als „geimpfte Personen“?

Als geimpfte Personen gelten diejenigen, die

  • 2 x mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) oder
  • 2 x mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder
  • 1 x mit dem Impfstoff von AstraZeneca und ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff oder
  • 1x mit dem Impfstoff Johnson & Johnson und ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff
  • vor oder nach Genesung mindestens einmal mit einem der genannten Impfstoffe

geimpft worden sind.

HINWEISE des Gesundheitsministeriums: „Der Nachweis für die Impfung erfolgt durch ein Impfzertifikat für die entsprechenden Impfungen entweder digital auf dem Handy (alternativ durch eine Impfkarte mit dem QR-Code) oder „analog“ per Impfausweis.
Der Nachweis für die Genesung erfolgt durch das sog. Genesenenzertifikat oder den PCR-Test­nachweis.“

Weitere wichtige Infos zu den aktuellen Ausnahmen für Erwachsene, Kinder, Schüler etc. sowie dem Impf-/Genesenenstatus bietet das o. g. Infoblatt des Gesundheitsministeriums  ›.
Die neuen Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis zum 09.02.22.

Zu eurem besseren Schutz bleibt es vorerst beim bewährten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, siehe CORONA-UPDATE 14.06.21 ›.

Wegen Omikron müssen wir auch weiterhin ganz besonders umsichtig bleiben und strikt die AHA + L Regeln , vorgegeben auch in der Anlage zur CoronaSchVO NRW/Stand 13.01.22 , beachten.

Abermals tausend Dank für eure weitere Unterstützung, eure Solidarität und euer Verständnis.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

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CORONA-UPDATE 12.01.22 – NRW lockert Testplicht nach 2 G+-Regel

Tanzunterrichtteilnahme ohne zusätzlichen Testnachweis u. a. für Geboosterte erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

morgen, am 13.01.22, tritt in NRW die neue CoronaSchVO (PDF-Download)  in Kraft, die Lockerungen bzw. Ausnahmen von der allgemeinen Testpflicht nach der 2 G+-Regel, u. a. im Sport- und Freizeitbereich in Innenräumen, vorsieht. Diese gelten somit auch für die Teilnahme am Tanzunterricht in La Fragua.

Die Befreiung von dem zusätzlichen negativen Testnachweis gilt für alle, die bereits über eine wirksame Booster-(Auffrischungs-)Impfung verfügen und nachweisen können oder die nach­weislich in der letzten 3 Monate von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme von der Test­pflicht gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung. Eine grundsätzlich mögliche beauf­sichtigte Vor-Ort-Testung mit zugelassenen Selbsttests kann aus organisatorischen wie zeitli­chen Gründen nicht angeboten werden, zumal nach der CoronaSchVO NRW und deren Anlage  hiermit eine fachkundige, geschulte oder unterwiesene Person beauftragt werden müsste.

Ausführliche Infos zu allen aktuellen G-Regeln und Ausnahmen für Erwachsene, Kinder, Schüler, Jugendliche etc. bietet das Infoblatt des Gesundheitsministerium NRW (PDF-Download) .
Die neuen Ausnahmeregelungen gelten vorerst bis zum 09.02.22. 

Zum besseren Schutz aller La Fragua-Schüler*innen und Besucher*innen bleibt es vorerst beim bewährten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, siehe CORONA-UPDATE 14.06.21 ›

Wegen Omikron müssen wir ganz besonders umsichtig bleiben und strikt die AHA + L Regeln , vorgegeben auch in der Anlage zur CoronaSchVO NRW (PDF-Download , beachten.

Tausend Dank für eure weitere Unterstützung und euer Verständnis.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 28.12.21 – NRW führt 2 G+-Regel ein

Tanzunterrichtteilnahme wegen neuer CoronaSchVO NRW nur nach 2 G+-Regel erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

seit heute gilt in NRW eine neue CoronaSchVO (PDF-Download) . Diese führt die 2 G+-Regel für alle Nutzungen, u. a. im Sport- sowie Freizeitbereich in Innenräumen, ein und gilt somit auch für die Teilnahme am Tanzunterricht in La Fragua.

Die 2 G+-Regel bedeutet nun, dass grundsätzlich nur Geimpfte oder Genesene am Tanzunter­richt teilnehmen dürfen, die einen Immunisierungsnachweis, ein amtliches Ausweispapier sowie zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Std.) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) einer offiziellen Teststelle vorlegen können. Gleiches gilt für alle, die auch schon eine Booster-(Auffrischungs-)Impfung erhalten haben.

Weitere Infos zu allen aktuellen G-Regeln und Ausnahmen für Kinder, Schüler, Jugendliche etc. bietet das Gesundheitsministerium NRW . Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 12.01.22. Am Montag 10.01. 22 startet wieder der Tanzunterricht in La Fragua.

Angesichts der aktuellen Coronalage bleibt es zum besseren Schutz aller Schüler*innen und Besucher*innen von La Fragua zunächst beim bewährten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, nachzulesen im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›

Vor allem wegen der Omikron-Variante müssen wir besonders um­sichtig bleiben sowie die AHA + L Regeln , vorgegeben in der Anlage zur CoronaSchVO NRW , strikt beachten.

Herzlichsten Dank für eure Unterstützung und Solidarität. Ich freue mich über jeden, der dem Tanzstudio La Fragua die Treue hält und auf unser Wiedersehen nach den Weihnachstferien.

Un Prospero Año Nuevo y hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 25.11.21 – NRW führt 2 G-Regel ein

Tanzunterrichtteilnahme gemäß neuer CoronaSchVO NRW nur nach 2 G-Regel erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

seit dem 20. August diesen Jahres galt in NRW für die Teilnahme am Tanzunterricht in La Fragua die sogenannte 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet).

Als Reaktion auf stark steigende Zahlen aller relevanter Faktoren in der derzeitigen vierten Welle der Corona-Pandemie ist gestern in NRW die neue CoronaSchVO NRW (PDF-Download)  in Kraft getreten. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 CoronaSchVO NRW gilt nun die 2 G-Regel für alle Nut­zungen und Veranstaltungen in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen im Innen- und Außenbereich. Die 2 G-Regel gilt somit auch für die Teilnahme am Tanzunterricht, weshalb grundsätzlich nur geimpfte oder genesene Personen am Tanzunterricht teilnehmen dürfen, die einen Immunisierungsnachweis und ein amtliches Ausweispapier vorlegen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens 6 Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Negativ- Testnachweis nach § 2 Abs. 8 S. 2 CoronaSchVO NRW verfügen. Eine Zusammenfassung aller aktuellen G-Regeln gibt es vom Gesundheitsministerium NRW (PDF-Download) .
Die neuen Regelungen sind zunächst bis zum 21.12.21 gültig.

Angesichts der aktuellen Coronalage bleibt es zum besseren Schutz aller Schüler*innen und Besucher*innen von La Fragua zunächst beim bewährten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, nachzulesen im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›

Wegen der Delta-Variante müssen wir weiterhin sehr um­sichtig bleiben, vor allem die AHA + L Regeln  beachten. Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Verständnis.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 26.07.21 – NRW wieder in der Inzidenzstufe 1

Tanzunterrichtteilnahme bald wieder nur mit Kontaktdatenerfassung nach CoronaSchVO

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

leider steigt seit einigen Tagen der 7-Tage-Inzidenzwert bundesweit, in NRW und in Bonn wieder an. Der Wert liegt laut RKI heute in NRW bei 17,1 und in Bonn bei 25,2. Auf Grundlage der CoronaSchVO, gültig ab 23.07.21 (PDF-Download) , hat das NRW-Gesundheitministe­rium  für das Land die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz 10,1 - 35) festgestellt.

In Bonn wird die Inzidenzstufe 1 voraussichtlich ab dem 29. Juli wieder gelten und damit wieder u. a. für den Tanzunterricht in Innenräumen die Pflicht der gesonderten Kontaktdatenerfassung der Teilnehmer*innen (einfache Rückverfolgbarkeit nach §§ 8, 14 CoronaSchVO: siehe Punkt A. II. & B. 9. im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›).

Wie bisher bleibt es bei den übrigen allgemeinen Vorgaben sowie dem unveränderten Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona, nachzulesen im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›.

Angesichts steigender Infektionszahlen und der Delta-Variante müssen wir weiterhin sehr um­sichtig bleiben, vor allem die AHA + L Regeln  beachten. Ich danke für eure Unterstützung.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

Nachtrag 29.07.21:

Stadt Bonn in Inzidenzstufe 1 eingestuft durch MAGS NRW v. 28.07.21 (PDF-Download) 

• die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI heute in Bonn bei 27,3 und in NRW bei 20,4

CORONA-UPDATE 12.07.21 – NRW und Bonn in neuer Inzidenzstufe 0

Tanzunterrichtteilnahme ohne Kontaktdatenerfassung nach CoronaSchVO erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

mit der neuen CoronaSchVO, gültig ab 09.07.21 (PDF-Download) , führt das Land NRW die neue Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz 0 - 10) ein. Sie gilt bereits für ganz NRW und in Bonn und sorgt für weitere Lockerungen der coronabedingten Beschränkungen.

Seit dem 9. Juli entfällt u. a. für den Tanzunterricht in Innenräumen die Pflicht der gesonderten Kontaktdatenerfassung der Teilnehmer*innen (einfache Rückverfolgbarkeit: siehe Punkt A. II. & B. 9. im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›).

Neu ist auch, dass eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz 10,1 - 35) erst er­folgt, wenn der Wert von 10 an acht Tagen hintereinander überschritten wird. Liegt aber ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg vor, kann das Gesundheitsministerium die In­zidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens hochstufen und damit die erhöhten Schutzmaßnahmen der Stufe 1 wieder in Kraft setzen.

Ansonsten bleibt es bei den übrigen allgemeinen Vorgaben und es gilt das unveränderte Schutz- und Hygienekonzept gegen Corona fort, nachzulesen im CORONA-UPDATE 14.06.21 ›.

Angesichts der Corona-Delta-Variante müssen wir - trotz niedriger Inzidenzen - sehr umsichtig bleiben. Ich danke für euer Verständnis, freue mich über jede Unterstützung.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

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CORONA-UPDATE 23.06.21 – Bonn in Inzidenzstufe 1 eingeordnet

Tanzunterrichtteilnahme in Innenräumen nun ohne Negativtestnachweis erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

wie schon im CORONA-UPDATE 19.06.21 › angedeutet, gilt seit dem 20. Juni in Bonn die In­zidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz ≤ 35) und es greifen damit weitere Lockerungen.

Die Teilnahme am Tanzunterricht in Innenräumen ist seitdem ohne Negativtestnachweis er­laubt, solange nicht eine Einordnung in die Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz 35,1 - 50) erfolgt. Seit Wochenanfang findet der Tanzunterricht in La Fragua nun ohne Negativtestnachweis statt.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorgaben und es gilt das unveränderte Schutz- und Hygie­nekonzept gegen Corona, welche/s ihr im CORONA-UPDATE 14.06.21 › nachlesen könnt.

Ich freue mich auf die rege Unterrichtteilnahme aller treu gebliebenen Schüler*innen und über allle Flamenco-Interessierte, die zukünftig aktiv Flamencotanz in La Fragua erlernen wollen. Bleibt vorsichtig und vor allem gesund.

Saludos flamencos y hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 19.06.21 – Neue CoronaSchVO NRW: Bonn steht vor Inzidenzstufe 1

Tanzunterrichtteilnahme in Innenräumen morgen ohne Negativtestnachweis erlaubt!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

wie ihr ja bereits wisst, erfolgte am 16. Juni der erlaubte Re-Start von Tanzunterricht in den Innenräumen des Tanzstudio La Fragua. Jetzt gibt es erneut eine erfreuliche Nachricht:

Gemäß der neuen CoronaSchVO NRW, gültig ab 21.06.21 (PDF-Download)  und der Feststel­lung des NRW-Gesundheitsministeriums (PDF-Download)  gilt ab morgen 20. Juni in Bonn die Inzidenzstufe 1 (7-Tage-Inzidenz ≤ 35). Es greifen damit weitere Lockerungen.

Da für ganz NRW die Inzidenzstufe 1 schon seit dem 11. Juni gilt, kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 CoronaSchVO auf den Negativtestnachweis verzichtet werden, d. h. die Teilnahme am Tanzun­terricht wäre theoretisch schon ab morgen ohne Nachweis eines Negativtests erlaubt. Für euch bedeutet dies, dass ihr ab Montag 21. Juni vorerst keinen Negativtestnachweis zum Unterricht mitbringen müsst. Vorerst deshalb, weil wenn die Bonner 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Fol­ge wieder über 35 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Regelungen der Inzidenz­stufe 2. Anders als bei den Lockerungsregeln kommt es bei der Zuordnung zur höheren Inzi­denzstufe nicht auf Werktage, sondern auf Kalendertage an. Es zählt dann auch ein Sonntag.

Ansonsten bleibt es bei den allgemeinen Vorgaben und dem unveränderten Schutz- und Hygie­nekonzept von La Fragua, welche/s ihr im CORONA-UPDATE 14.06.21 › nachlesen könnt.

Ich freue mich auf eure aktive Unterrichtteilnahme und unser baldiges Wiedersehen. Bleibt vorsichtig und vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 14.06.21 – Tanzstudio La Fragua öffnet wieder

Re-Start des Tanzunterrichts in Innenräumen ab 16. Juni erlaubt!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

seit meinem letzten CORONA-UPDATE 27.05.21 › hat sich in Bonn die Corona-Lage endlich zum Positiven entwickelt. Es ist kaum zu glauben, aber wahr: Da die Bonner 7-Tage-Inzidenz seit dem 9. Juni an fünf Werktagen in Folge unter 50 liegt, gilt laut NRW-Gesundheitsministeriums (PDF-Download)  übermorgen die Inzidenzstufe 2 und es greifen die damit verbundenen Lo­ckerungen. Das Tanzstudio La Fragua darf somit ab dem 16. Juni wieder seine Pforten öffnen und der Tanzunterricht in Innenräumen ist endlich wieder erlaubt.

Trotz aller Freude über den zuässigen Re-Start des Tanzunterrichts gilt es die Vorgaben der CoronaSchVO NRW, gültig ab 12.06.21 (PDF-Download)  zu beachten. Da es davon einige gibt, solltet ihr die nachstehenden Ausführungen vollends lesen. Der Tanzunterricht kann bis auf Weiteres nicht in gewohnter Unterrichtsform bzw. im bisherige Ablauf stattfinden, denn die drei Inzidenzstufen werden durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen abgesichert.

A. ALLGEMEINE VORGABEN FÜR DEN RE-START DES TANZUNTERRICHTS

Zur Teilnahme am kontaktfreiem Tanzunterricht sind innerhalb der Inzidenzstufe 2 (7-Tage-Inzidenz 35,1–50) folgende allgemeine Vorgaben ab dem 16.06.21 einzuhalten:

I. Vorlage eines Negativtestnachweis von offizieller Teststelle mit amtlichen Ausweisdokument (§§ 7, 14 CoronaSchVO). Wegen evtl. Kontrolle stets Orginal-Testnachweis mitbringen. Testvor­nahme nicht älter als 48 Std.; Testart: PCR-Test, PoC-Antigen-Test (Schnelltest) oder Arbeit­geber/Beschäftigten-Test; zu Hause durchgeführter Antigen-Selbsttest reicht nicht.
Statt Negativtestnachweis reicht ein Immunisierungsnachweis. Dieser kann - wegen evtl. Kon­trolle stets Orginal-Immunisierungsnachweis mitbringen - erfolgen durch:

1. Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 (z. B. per gelben Impfpass),
2. Nachweis eines positiven PCR-Tests oder vergleichbaren Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt,
3. Nachweis eines positiven PCR-Tests oder vergleichbaren Tests, der mindestens 28 Tage zu­rückliegt plus Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.

II. Sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit nach §§ 8, 14 CoronaSchVO (Anwesenheitsliste, Kontaktdaten-Erfassung mit Name, Adresse, Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse; Daten sind 4 Wochen aufzubewahren; gesonderte Erfassung von Adresse und Telefon-Nr. bedarf es nicht, wenn diese Daten bereits verfügbar.)

III. Beachtung der allgemeinen Regeln zum Tragen einer Maske (Mund-Naseabdeckung) nach § 5 CoronaSchVO. Kinder unter 6 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit.

IV. Einhaltung der Mindestabstandsregeln nach § 4 CoronaSchVO, soweit nichts anderes gilt.

Ferner ist der Tanzschulbetrieb für die nahe Zukunft möglich, wenn alle die Hygiene- und Infek­tionsschutzanforderungen nach § 6 CoronaSchVO sowie die besonderen Schutz- und Abstands­regeln beachten, gegenseitig Rücksicht nehmen und vorsichtig bleiben.

B. BESONDERE CORONA-SCHUTZMAßNAHMEN, HYGIENE- & ABSTANDSREGELN

Zudem gilt ab dem 16.06.21 folgendes SCHUTZ- und HYGIENEKONZEPT für den Besuch bzw. die Teilnahme am Tanzunterricht des Tanzstudio La Fragua:

1a. Im unmittelbaren Zugangsbereich (10 Meter) vor dem Tanzstudio La Fragua müssen Schü­ler-/Besucher*innen mindestens eine medizinische Schutzmaske (OP-Maske) oder besser eine Atemschutzmasken (FFP2/KN95/N95) tragen und mindestens 2 Meter Abstand zueinander ein­halten, vor allem in evtl. Warteschlangen. Dazu sind vor Ort entsprechende Bodenmarkierungen und Hinweisschilder angebracht.

b. Das Tragen der Schutzmaske und die Beachtung der 2 Meter-Mindestabstandsregel ist auch innerhalb aller Tanzschulräume (Vorraum, Flamenco-Laden, Saal, Flur, WC-Anlage) Pflicht. Dies gilt vor allem für die möglichst kurz zu haltende Aufenthaltszeit vor und nach dem Unterricht.

c. Während des Unterrichts ist den Schüler*innen das Tragen ihrer Schutzmaske freigestellt.
Es sollte unbedingt eine zweite Maske als Reserve für einen evtl. notwendigen Austausch (z. B. bei Durchfeuchtung, Beschädigung) mitgebracht werden.

d. Wird die Maske im Unterrichtssaal unmittelbar vor oder beim Unterricht abgelegt, ist diese in einem mitgebrachten Behältnis (Tüte etc.) geschlossen zu verwahren und nach dem Unter­richt sofort wieder anzulegen.

2. Die Schüler*innen sollen möglichst kurzfristig und pünktlich vor Beginn des jeweilgen Unter­richts mit angezogener Trainingskleidung vor Ort erscheinen.

3. Nach Betreten sowie vor Verlassen der Tanzschule bzw. unmittelbar vor sowie nach dem Un­terricht ist auf nicht kontaktfreie Begrüßungs- bzw. Verabschiedungsrituale (Händeschütteln, Umarmungen, Wangenkuss etc.) von allen Anwesenden zu verzichten.

4. Nach dem Unterricht müssen die jeweiligen Schüler*innen die Tanzschulräume - ohne die Möglichkeit zum Umziehen (Kleiderwechsel) - zügig verlassen.

5. Folgende weitere Schutzmaßnahmen & Hygieneregeln sind zu beachten:

  • das Waschen oder Desinfizieren der Hände unmittelbar nach Betreten der Tanzschule,
  • mitgebrachten Tanzschuhe sind im Eingangsbereich der Tanzschule zu desinfizieren,
  • das Betreten des Unterrichtssaals nur mit desinfizierten Tanzschuhen,
  • die aufgehängten Hygiene-Infoblätter zum richtigen Händewaschen, Niesettikete etc.
  • die vor Ort vorhandenen Reinigungs- bzw. Hände-/Flächendesinfektionsmittel sowie Einweg-Papierhandtücher sind zu benutzen.

6. Zum besseren Schutz der Schüler*innen ist der von der aktuellen CoronaSchVO geforderte Mindestabstand von 1,5 Meter auch beim Unterricht vorsorglich auf 2 Meter erweitert. Die ein­zelnen Tanzfelder sind durch farblich abgehobene Trennlinien auf dem Boden des Unterrichts­saals markiert und in versetzten Reihen angeordnet.

7. Angezogene Straßenschuhe sind unmittelbar nach Betreten der Tanzschule entweder im Flur oder im Vorraum gegen die mitgebrachten Tanzschuhe zu wechseln und in einer gesondert aus­gewiesenen Ecke in einem Beutel (Tasche, Tüte) abzustellen.

8a. Umkleideräume und Duschanlage sind von der Nutzung derzeit ausgeschlossen, weshalb die Schüler*innen mit bereits angezogener Trainingskleidung zum Unterricht erscheinen sollen.

b. WC-Becken der Toilettenanlage sollten nur in absolut dringenden Fällen benutzt werden.

9. Am Unterricht teilnehmende Schüler*innen werden zum Zwecke des Nachvollzugs einer evtl. Infektionskette, namentlich mit Kurs-/Unterrichtszeit und Datum in einer Unterrichtsteilnehmer- bzw. Anwesenheitsliste erfasst. Ferner ist einmalig die vorgelegte schriftliche Einverständniser­klärung mit der Erfassung der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse) abzugeben. Wer dies nicht will, darf nach der CoronaSchVO NRW am Unterricht nicht teilnehmen.

10. Die am jeweiligen Unterrichtstag angesetzten Kurse finden jeweils mit Wechsel des Unter­richtssaals statt oder es findet zwischen den Kursen eine Pause - zwecks Durchlüftung des Unterrichtssaals - statt.

11. Die Räumlichkeiten werden regelmäßig ausreichend ge-/belüftet, gereinigt und Kontakt­flächen, wie z. B. Türgriffe, desinfiziert.

12. Schüler-/Besucher*innen mit leichtesten Symptomen einer Atemwegsinfektion (Husten, Niesen, Atembeschwerden) dürfen keinen Zutritt zur Tanzschule erhalten.

Nun hoffe ich noch, dass alle aufgezeigten Regeln sowie Erklärungen für euch verständlich sind. Ich freue mich zutiefst auf unser baldiges Wiedersehen im Tanzstudio La Fragua.

Vielen Dank für eure Geduld, Treue und Unterstützung. Bleibt vorsichtig und vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

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CORONA-UPDATE 27.05.21 – Bundesnotbremse & neue Öffnungsperspektiven in NRW: Neue CoronaSchVO mit 3 Inzidenzstufen

Tanzunterricht in Innenräumen könnte Mitte/Ende Juni wieder zulässig sein!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

in Bonn greift die sogn. Bundesnotbremse seit dem 22. Mai nicht mehr. Beim letzten CORONA-UPDATE 13.05.21 › gab es die begründete Hoffnung, dass die 7-Tage-Inzidenz in Bonn stetig weiterfällt, so wie dies im Durchschnitt im Bund und in NRW geschah. Leider gab es in Bonn zuletzt stärkere Inzidenzschwankungen mit fallenden und steigenden Infektionszahlen. Auch wenn die Bonner Inzidenz langsamer fällt, sie fällt weiter und liegt aktuell bei 79,5.

Erfreulich ist zudem, dass gestern das NRW-Gesundheitsministerium eine neue überarbeitete CoronaSchVO NRW, gültig ab 28.05.21 (PDF-Download)  erließ, die neue Regeln mit Öffnungs­perspektiven in einem Verfahren mit 3 Inzidenzstufen vorsieht. Maßgeblich für Öffnungsschritte bzw. Lockerungen sind folgende, von der Landesregierung erläuterte Grenzwerte :

• in Stufe 3 eine 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50,1
• in Stufe 2 eine 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1 und
• in Stufe 1 eine 7-Tage-Inzidenz stabil von 35 oder weniger.

Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Wieder unter der Prämisse, dass Tanzschulen in NRW als „ähnliche Einrichtung“ des Freizeit- und Amateursportbetriebs eingeordnet werden, ist nun für die zulässige Öffnung von La Fragua § 14 CoronaSchVO, der kontaktfreien Sport von Kontaktsport unterscheidet, relevant:

Greift die Inzidenzstufe 2, ist nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 CoronaSchVO in geschlossenen Räumen kontaktfreier Sport mit Negativtestnachweis, sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit und Beachtung der Mindestabstand-Vorschriften zulässig mit Ausnahme von hochintensivem Aus­dauertraining (z. B. HIIT). Unter diesen Bedingungen gibt es für kontaktfreien Sport keine Per­sonenbegrenzung, denn beim Kontaktsport sind - bei gleichen Bedingungen mit Ausnahme des Mindestabstands - als Begrenzung ausdrücklich maximal 12 Personen festgelegt.

Ist die Inzidenzstufe 1 erreicht, ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 CoronaSchVO in geschlossenen Räu­men kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand und Kontaktsport mit bis zu 100 Personen, jeweils mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückver­folgbarkeit zulässig. Nach Nr. 6 ist, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, die Sport­ausübung - in geschlossennen Räumen - ohne Negativtestnachweis zulässig.

Diese neuen Regelungen stellen somit klar: wenn in Bonn in den nächsten zweieinhalb Wochen die 50er-Inzidenz stabil unterschritten wird, könnte La Fragua Mitte/Ende Juni wieder öffnen und Tanzunterricht unter Beachtung der bereits genannten Vorgaben zulässig sein.

Nach der COVID-19-SchAusnahmV des Bundes und der CoronaSchVO NRW stehen vollständig Geimpfte und Genesene (Immunisierte) mit negativ Getesteten gleich. Statt einem Negativtest­nachweis (gemäß § 7 CoronaSchVO mit amtlichen Ausweisdokument vorzulegen, Testvornahme nicht älter als 48 Std.), reicht ein Immunisierungsnachweis. Dieser kann erfolgen durch:

1. Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 (z. B. per gelben Impfpass),
2. Nachweis eines positiven PCR-Tests oder vergleichbaren Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt,
3. Nachweis eines positiven PCR-Tests oder vergleichbaren Tests, der mindestens 28 Tage zu­rückliegt plus Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19.

Jetzt heißt es „beten“, noch ein wenig Geduld haben, nicht unvorsichtig werden und vor allem gesund bleiben.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

Nachtrag 06.06.21:

• hier die neu überarbeitete CoronaSchVO NRW, gültig ab 05.06.21 (PDF-Download) 

• die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI heute in Bonn bei 66,4 und in NRW bei 28,1

CORONA-UPDATE 13.05.21 – Corona-Bundesnotbremse & neue Öffnungs­perspektiven: NRW erlässt neue anpasste CoronaSchVO

Tanzunterricht in Innenräumen könnte Anfang/Mitte Juni wieder erlaubt sein!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

nach Monaten des Wartens, kann ich mich nun mit einer erfreulichen Nachricht an euch wen­den. Aktuell greift in Bonn noch die sogn. Bundesnotbremse wegen der 7-Tage-Inzidenz von über 100. Gestern zeigten NRW-Gesundheitsminister Lauman und -Wirtschaftsminister Pinkwart in einer Pressekonferenz  einen 2-Stufen-Plan - angesichts sinkender Infektions- und steigen­der Impfzahlen - mit reduzierten Einschränkungen sowie neuen Öffnungsperspektiven für Wirt­schaft und Kultur auf. Dieser Plan wurde in die neue angepasste CoronaSchVO NRW, gültig ab 15.05.21 (PDF-Download)  umgesetzt.

Entscheidend für die neuen Öffnungsperspektiven ist das stabile Unterschreiten des Wertes der 7-Tage-Inzidenz von 100 bzw. 50. Stabil unterschritten wird der jeweilige Wert, wenn dies in einem Kreis oder kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen geschieht, wobei Sonn- und Feiertage die Zählung nicht unterbrechen.
Unter der Prämisse, dass Tanzschulen in NRW als „ähnliche Einrichtung“ des Freizeit- und Ama­teursportbetriebs gelten, greift nun § 9 Abs. 6 Nr. 3 CoronaSchVO, wonach die Ausübung von kontaktfreiem Sport in Innenräumen u. a. mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Abs. 4 CoronaSchVO zulässig sein soll. Das bedeutet m. a. W.:

Falls in Bonn in den nächsten zwei bis vier Wochen die 50er-Inzidenz stabil unterschritten wird, könnte La Fragua Anfang/Mitte Juni wieder öffnen und Tanzunterricht unter Beachtung weiterer Vorgaben erlaubt sein. Die Aussichten dafür sind recht gut, denn erfreulicherweise sinkt hier die Inzidenz seit 3 Wochen. Am 23. April lag der Wert noch bei 199,9 und heute liegt er bei 108.

Ich bin guter Dinge und voller Hoffnung, dass wir uns recht bald zum Flamenco-Tanzunterricht in La Fragua wieder sehen können. Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Tanzunterricht werde ich euch alsbald hier bekanntgeben.
Bitte bleibt weiterhin umsichtig und vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung 

CORONA-UPDATE 27.04.21 – Corona-Bundesnotbremse & Lockdown- Verlängerung: NRW erlässt neue anpasste CoronaSchVO

Tanzunterricht bleibt zunächst bis einschließlich 14.05.21 weiterhin verboten!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

wie in meinem CORONA-UPDATE 16.04.21 › angekündigt, hat der Bund sein Vorhaben, ein­heitliche Corona-Regeln auf Bundesebene durch Änderung des IfSG einzuführen, umgesetzt.

Durch das am 23.04.21 in Kraft getretene Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (PDF-Download)  ist der neue § 28b IfSG, der u. a. bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Krankheit vorsieht, eingeführt worden. Nunmehr gibt es eine bundesweit verbindliche Not­bremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat seinerseits die neuen Bundes-Corona-Regeln zeitnah um­gesetzt, die CoronaSchVO NRW, gültig ab 24.04.21 (PDF-Download)  entsprechend angepasst und bis zunächst einschließlich 14.05.21 verlängert. Der Tanzunterricht bleibt somit vorerst lei­der weiterhin verboten.

Sobald es neue Öffnungsperspektiven gibt, werde ich euch an dieser Stelle informieren. Bis da­hin bleibt uns nur abwarten und optimistisch bleiben. Ich bedanke mich für eure weitere Treue und Geduld. Bitte bleibt umsichtig und vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 16.04.21 – Corona-Notbremse & Lockdown:
Bund setzt auf bundeseinheitliche Regeln

Tanzunterricht bleibt vorerst weiterhin verboten!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

zu meinem großen Bedauern muss ich euch mitteilen, dass aufgrund der negativen Entwick­lungen der Corona-Pandemie in den letzten zwei Wochen die Aussicht auf eine baldige Wieder­aufnahme des Tanzschulbetriebs leider nicht näher gerückt ist. Seit meinem letzten CORONA-UPDATE vom 30. März ist der 7-Tage-Inzidenzwert in Bonn von 111 auf aktuell 179 gestiegen. In NRW liegt der Durchschnittswert heute bei 162,7; Tendenz weiter steigend. Als Reaktion hat die Stadt Bonn  heute die Test-Option der Corona-Notbremse zurückgenommen.

Nach Absage des für den 12.04.21 geplanten Corona-Gipfels und der unheitlichen Handhabung der Notbremse durch die Länder verfolgt der Bund nun das Ziel, einheitliche Corona-Regeln auf Bundesebene durch Änderung des IfSG schnellstmöglichst einzuführen. Hauptproblem in der Vergangenheit war, dass die vereinbarten MPK-Beschlüsse zwischen der Bundeskanzlerin und den Ländern keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Folglich nutzten verschiedene Länder die Möglichkeit von den Vereinbarungen abzuweichen.

Eingefügt werden soll - laut Entwurf des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (PDF-Download)  - der neue § 28b IfSG, der u. a. bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen vorsieht. Es soll eine bundes­weit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 geben.

Heute fand bereits die erste Lesung im Bundestag statt. Das parlamentarische Gesetzgebungs­verfahren soll so schnell wie möglich abgeschlossen sein. Dann folgt die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Die NRW-Regierung  kann auf die neuen Bundes-Corona-Regeln nicht warten. Daher wird die CoronaSchVO, gültig ab 19.04.21 (PDF-Download)  bis zum 26.04.21 verlängert. Der Tanz­unterricht bleibt somit vorerst weiterhin verboten.

Wieder einmal müssen wir abwarten, Sozialkontakt möglichst meiden und die AHA + L Regeln  weiterhin beachten. Ich bedanke mich für euer Verständnis, eure Treue und Geduld. Bitte bleibt vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 30.03.21 – Corona-Notbremse & Lockdown:
Stadt Bonn macht von Test-Option Gebrauch

Tanzunterricht bleibt voraussichtlich mindestens bis zum 18.04.21 verboten!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

die Stadt Bonn  hat sich gestern gegen die „harte“ Corona-Notbremse und für die Einholung des Einvernehmens des NRW-Gesundheitsministeriums zur Anwendung der Test-Option ent­schieden, um so die seit 8. März geltenden weiteren Öffnungen (z. B. für Einzelhandelsge­schäfte) aufrecht zu erhalten. Das Ministerium hat sein Einvernehmen per Allgemeinverfügung vom 29.03.21 (PDF-Download)  erteilt.

Nun muss die Stadt Bonn ihrerseits per Allgemeinverfügung die Test-Option umsetzen, die laut eigener Pressemitteilung  voraussichtlich ab dem 1. April greift. Das bedeutet: die Nutzung der entsprechenden Angebote, die aufgrund erlaubter Öffnung seit 8. März wieder möglich waren, ist dann von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig.

Da am 8. März in ganz NRW Tanzschulen noch nicht öffnen durften, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider davon auszugehen, dass der Tanzunterricht voraussichtlich mindestens bis zum 18. April verboten bleibt. Daher muss auch die geplante kostenlose Probestunde am 09.04.21 ausfallen.

Wir können nur hoffen, dass die Öffnungsstrategie der Regierungsverantwortlichen nicht nach hinten losgeht, beschlossene Impf- und Teststrategien schnellstmöglich effektiv umgesetzt, di­rekter Sozialkontakt möglichst gemieden und die AHA + L Regeln  weiterhin beachtet werden.

Nochmals wünsche ich euch und euren Lieben schöne Ostertage und bleibt vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 28.03.21 – Notbremse & Lockdown-Verlängerung:
Neue CoronaSchVO in NRW veröffentlicht

Tanzunterricht bleibt mindestens bis zum 18.04.21 verboten!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

vor zwei Tagen hat das zuständige Landesministerium die neue CoronaSchVO NRW, gültig ab 29.03.21 (PDF-Download) veröffentlicht, parallel per Allgemeinverfügung (PDF-Download)  angeordnet, in welchen Kreisen und kreisfreien Städten Maßnahmen nach der Corona-Not­bremse gemäß § 16 CoronaSchVO NRW bereits ab dem 29.03.21 gelten. Die Notbremse wird jedoch nicht einheitlich und landesweit gezogen, vielmehr ist u. a. der kommunale Inzidenz­wert, die örtliche Testinfrastruktur und das Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Corona-Test relevant.

Maßnahmen per Allgemeinverfügungen auf Kommunalebene können diesbezüglich nur im Ein­vernehmen mit dem zuständigen Ministerium getroffen werden. Einen zusammenfassenden Überblick zu den wichtigsten neuen Regeln und der Teststrategie (mit oder ohne Test-Option) bietet das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales .

Ob nun die Stadt Bonn die Bedingungen zur Anwendung der Notbremse erfüllt, von dieser oder von der Test-Option Gebrauch macht, ist derzeit offen. Laut städtischer Pressemitteilung vom 26.03.21  steht die Entscheidung für eine der beiden Varianten noch aus und heute wird der 7-Tage-Inzidenzwert mit 105 angegeben. Er liegt damit seit zwei Tagen über 100.
Laut Bonner General-Anzeiger  will sich der Krisenstab der Stadt bereits am Montag beraten.

Ein wenig Hoffnung bietet die in § 19 Abs. 1 S. 2 CoronaSchVO NRW getroffene neue Regelung:

„Bei günstiger Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Verordnung bereits dann geändert werden durch Öffnungen […] des kontaktfreien Sports im Innenbereich […].“

Eher sicher scheint aber, dass der Tanzschulbetrieb und damit der Tanzunterricht mindestens bis zum 18. April verboten bleibt. Am 12. April soll ein neuer Corona-Gipfel stattfinden.

Die nächsten drei Wochen werden zeigen, ob die neuen Corona-Maßnahmen positive Wirkung in der Pandemiebeämpfung zeigen. Wir können bis dahin nur weiter abwarten und hoffen.
An dieser Stelle nochmals mein herzlichster Dank für eure bisherige Geduld und Treue.
Ich wünsche euch und euren Lieben schöne Ostertage und bleibt vor allem gesund.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 23.03.21 – „Notbremse“ bestätigt & siebte Lock­down-Verlängerung beim gestrigen Corona-Gipfel beschlossen

Verbot von Tanzunterricht mindestens bis zum 18.04.21!

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

wie im CORONA-UPDATE 20.03.21 › bereits angedeutet, haben Bund und Länder gestern beim Corona-Gipfel beschlossen, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ zu ziehen, neue ange­passte Regeln einzuführen und den Lockdown mindestens zum 18.04.21 zu verlängern.

Punkt 2 des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses (PDF-Download)  lautet:

„Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss verein­barte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachs­tum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.“

Die Länder sind nun gehalten ihre Corona-Verordnungen mit Wirkung ab dem 29. März anzu­passen. Da in NRW die 7-Tage-Inzidenz laut RKI heute schon bei 108 (PDF-Download)  liegt, dieser Wert sicherlich in den nächsten Tagen weiter steigt, müssen wir davon ausgehen, dass das Verbot des Tanzschulbetriebs und des Tanzunterrichts mindestens bis zum 18. April gilt.

In den nächsten Tagen wird dann auch die neue CoronaSchVO NRW veröffentlicht und es wer­den sich die neuen Regelanpassungen der Landesregierung zeigen. Bis dahin heißt es für uns weiter abwarten, umsichtig, besonnen und vor allem gesund bleiben.

Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 20.03.21 – „Notbremse“ & Lockdown-Verlängerung drohen: Neuer Maßnahmenbeschluss erfolgt am 22. März

Tanzunterricht wohl bis nach den Osterferien weiterhin verboten!

Liebe Schüler*innen, liebe Flamenco-Interessierte,

in diesem Monat gab es anfänglich einige Hoffnungen, von der Politik angedachte Perspektiven, u. a. auch für eine erlaubte Wiederaufnahme des Tanzschulbetriebs und des Tanzunterrichts.
Der am 3. März beschlossene 5-Stufen-Plan (siehe CORONA-UPDATE 04.03.21 ›) für mögliche Lockerungen bzw. Öffnungsschritte wird sich aufgrund des aktuellen Corona-Geschehens nicht realisieren lassen. Gründe dafür sind - wie ihr sicherlich schon wisst - primär die wieder stark steigende Infektionszahlen, welche den 7-Tage-Inzidenzwert und den R-Wert steigen lassen, die mittlerweile dominierende britische Virusmutante, fehlende Impfdosen und Impftests sowie ein tageweiser AstraZeneca-Impfstopp.

Nach dem gestrigen Corona-Impfgipfel „verriet“ Bundeskanzlerin Merkel  schon mit Blick auf die nächste MPK: „Wir werden leider von dieser Notbremse auch Gebrauch machen müssen“. NRW Ministerpräsident Laschet  gab gestern im Landtag bereits vor dem Impfgipfel bekannt:
„Es kann ab 22.03. keine weiteren Öffnungen geben. Das, was im Stufenplan vorgesehen war, wird unter die Notbremse fallen“.

In NRW wird bei der Frage weiterer Öffnungsschritte grundsätzlich auf einen landesweiten Inzi­denzwert  abgestellt, der heute, laut RKI, bei 99,6 liegt. Es ist davon auszugehen, dass der NRW-Inzidenzwert in den nächsten Tagen über die kritische Marke von 100 steigt, fast alle bis­herigen Öffnungsschritte zurückgenommen werden und die Beschränkungen, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft treten.

Dies bedeutet m. a. W. für uns: Die Hoffung auf eine Öffnung des Tanzstudio La Fragua zum 22. März können wir „begraben“. Der Tanzschulbetrieb und der Tanzunterricht wird mit größter Sicherheit - voraussichtlich bis mindestens nach den NRW-Osterferien - verboten bleiben.

Erneut bleibt uns nur abzuwarten, wie der Beschluss nach dem anstehenden Corona-Gipfeltref­fen am kommenden Montag dann in NRW umgesetzt wird.

Ich hoffe innigst, wir sehen uns möglichst bald nach den Osterferien in La Fragua wieder.
Bleibt weiterhin vorsichtig, geduldig und vor allem gesund.
Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 04.03.21 – Lockdown-Verlängerung & Öffnungs­perspektiven durch neuen 5-Stufen-Plan

Tanzschulbetrieb & Tanzunterricht eventuell ab Montag 22. März wieder erlaubt!

Liebe Schüler*innen, Besucher und Flamenco-Freunde des Tanzstudio La Fragua,

in den letzten Wochen und Monaten gab es wegen der Corona-Pandemie keine konkreten Pers­pektiven für eine erlaubte Wiederaufnahme des Tanzschulbetriebs. Nun scheint sich nach dem gestrigen Corona-Gipeltreffen von Bund und Ländern eine von vielen erwartete Kehrtwende in den Bekämpfungsstrategien bei gleichzeitiger Inaussichtstellung von Lockerungen der Beschränkungen einzustellen.

Zwar wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert, aber Bund und Länder haben sich im ges­trigen Beschluss (PDF-Download)  auf einen 5-Stufen-Plan für mögliche Lockerungen verstän­digt. Alle Lockerungen und Öffnungsperspektiven stehen nach wie vor in Abhängigkeit vom In­fektiongeschehen. Ferner hängt alles von der konkreten Umsetzung der neuen Maßnah­men in den einzelnen Bundeslän­dern ab. Der alte 35-Inzidenzwert (siehe CORONA-UPDATE 11.02.21 ›) als Lockerungsrichtwert, hat aktuell nur noch marginale Bedeutung.

Der 5-Stufen-Plan  sieht im Öffnungsschritt 4 vor, dass frühestens ab dem 22.03. - bei einer Inzidenz unter 50 - u. a. kontaktfreier Sport innen und Kontaktsport außen erlaubt sein soll.
Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 soll jeweils mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest kon­taktfreier Sport innen und Kontaktsport außen zulässig sein. Der NRW-Verordungsgeber wird wohl in der neuen CoronaSchVO Tanzschulen - wie schon in der Vergangenheit - als „ähnliche“ (Sport-)„Einrichtung“ behandeln.

In den nächsten Tagen bleibt abzuwarten, wie in NRW die gestrigen Beschlussvorgaben umge­setzt werden. Schon jetzt ist klar, dass die geplante kostenlose Probestunde am 12.03.21 nicht stattfinden darf. Für den 22. März ist ein neues Corona-Gipfeltreffen anberaumt.

Ich hoffe auf ein baldiges Wiedersehen. Bleibt weiterhin umsichtig und gesund.
Hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 11.02.21 – Tanzunterricht-Verbot verlängert!

UNTERRICHTSAUSFALL mindestens bis 07.03.21 wegen Corona-Pandemie

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

zu meinem großen Bedauern muss ich euch mitteilen, dass Bund und Länder gestern beschlos­sen haben, die bisher geltenden und zuletzt verschärften Corona-Bestimmungen abermals zu verlängern. Einer der Hauptgründe ist die zunehmende Verbreitung der viel infektiöseren Coro­na-Virus-Mutationen in Deutschland, auch wenn die Infektionzahlen insgesamt weiter fallend sind. Keiner der Regierungsverantwortlichen will das Risiko einer dritten großen Infektionswelle mit diesen Mutationen eingehen. Daher wurde als Perspektive für einzelne Lockerungen der In­zidenzwert von 50 sicherheitshalber auf stabile 35 festgelegt.
Die neuen Lockdown-Regeln (PDF-Download)  werden alsbald in den Ländern entsprechend umgesetzt. Seit gestern steht fest, dass der Tanzschulbetrieb weiterhin verboten bleibt, der Tanzunterricht somit leider mindestens bis zum 07.03.21 ausfallen muss. Ebenso muss die kostenlose Probestunde am 26.02.21 ausfallen.

Vielleicht geschehen in den nächsten 3 Wochen einige „Wunder“ und die Infektionszahlen fallen noch stärker als bisher. Der Inzidenzwert liegt heute in Bonn bei 78,3  und in NRW bei 62,7 . Für den 3. März ist ein neues Corona-Gipfeltreffen angesetzt.

Diese fünfte Lockdown-Verlängerung war nach dem aktuellen Stand der Corona-Pandemie in Europa erneut zu befürchten und wieder einmal bleibt uns nur die Hoffnung auf baldige Verbes­serung der Lage. Ich wünsche mir innigst, dass sich baldmöglichst eine Aussicht auf Lockerun­gen einstellt und möglicherweise können wir uns schon nach Ostern in La Fragua wieder zum Flamenco-Tanzunterricht treffen.

Vielen herzlichen Dank für eure Geduld, eure großartige Solidärität und Treue.

Bitte bleibt weiterhin gesund y hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 20.01.21 – Tanzunterricht-Verbot verlängert!

UNTERRICHTSAUSFALL mindestens bis 14.02.21 wegen Corona-Pandemie

Liebe La Fragua-Schüler*innen,

sicherlich habt ihr schon durch Tagespresse und sonstige Medien erfahren, dass die Zahlen der Corona-Neuinfektionen zwar leicht rückgängig, aber dennoch zu hoch sind. Zudem wurden in Deutschland infektiösere Corona-Virus-Mutationen festgestellt. Dem Vorsorgeprinzip folgend, haben deshalb gestern die Bundeskanzlerin mit den Ländern beim vorgezogenen Corona-Gipfel vereinbart, die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie zu verschärfen und erneut zu ver­längern. Die neuen Lockdown-Regeln (PDF-Download)  werden nun in den Ländern entspre­chend - in NRW durch eine neue CoronaSchVO - umgesetzt. Seit gestern ist jedoch klar, dass der Tanzschulbetrieb weiterhin verboten bleibt und somit der Unterricht leider mindestens bis zum 14.02.21 ausfallen muss.

Diese erneute Lockdown-Verlängerung war nach den aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie zu befürchten. Aber es besteht nun Hoffnung auf baldige Verbesserung der Lage.
Mit weiterer Besonnenheit, Vorsicht, Geduld und Solidärität können wir diese leidvolle Corona-Krise bestehen.

Bleibt gesund y hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

CORONA-UPDATE 06.01.21 – Tanzunterricht-Verbot verlängert!

UNTERRICHTSAUSFALL mindestens bis 31.01.21 wegen Corona-Pandemie

Liebe Schüler*innen, Besucher und Flamenco-Freunde des Tanzstudio La Fragua,

vorab wünsche ich euch allen ein frohes neues Jahr und hoffe, ihr seid alle gesund ins neue Jahr 2021 gekommen.

Leider beginnt das neue Jahr mit einer sehr bedrückenden Nachricht: die im Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern haben - was bereits zwischen den Feiertagen zu befürchten war - keine deutliche Wirkung in der Bekämpfung der Corona-Pandemie gezeigt. Die Zahlen der Neuinfektionen sind nach wie vor zu hoch. Deshalb hat gestern die Bundeskanz­lerin mit den Ländern beschlossen, die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie zu ver­schärfen und zu verlängern. Die neuen Lockdown-Regeln (PDF-Download)  treten in NRW - nach Umsetzung durch eine neue CoronaSchVO - voraussichtlich am 11.01.21 in Kraft.
Der Tanzschulbetrieb bleibt weiterhin verboten. Der Unterricht muss deshalb leider mindestens bis zum 31.01.21 ausfallen. Gleiches gilt für die kostenlose Probestunde am 29.01.21.

Diese dritte Lockdown-Verlängerung trifft uns alle schwer. Kunst und Kultur sind besonders be­troffen und mehr denn je auf Unterstützung sowie Solidarität angewiesen. Mein Appell: Bleibt geduldig und weiterhin besonnen. Gemeinsam werden wir diese Corona-Krise bestehen.

Ich danke euch sehr herzlich für das im letzten Jahr gezeigte Verständnis, eure Geduld, Treue und Solidarität. Ich freue mich über eure weitere Unterstützung, danke jedem, der dem Tanz­studio La Fragua weiterhin die Treue hält.

Abschließend noch eine erfreuliche Nachricht: Wer es noch nicht weiß, in diesem Jahr begeht das Tanzstudio La Fragua sein 20. Firmenjubiläum.

Ob wir dieses Jubiläum noch in diesem Jahr gemeinsam mit Künstlern und vielen Flamenco-Begeisterten und vor allem ohne Corona-Beschränkungen gebührend feiern können, ist zum jetzigen Zeitpunkt sehr fraglich. Leider gibt es wegen Corona für Event-Veranstalter, Kunst- und Kulturschaffende derzeit überhaupt keine Planungssicherheit.

Bleibt gesund y hasta pronto en La Fragua. Resisteremos al coronavirus!

Rosa Martínez
Studioleitung

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