AGB / ANMELDEBEDINGUNGEN für Unterrichtsleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen inkl. Anmeldebedingungen
Gender-Hinweis: Zum leichteren Lesefluss wird nachfolgend auf den Gebrauch aller Geschlechterformen (weiblich, männlich, divers) verzichtet und grundsätzlich nur die männliche Form verwendet. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung und intendiert keine Ungleichbehandlung.
I. Geltungsbereich/Anmeldung/Vertrag/Teilnehmerzahl/Eigene Erklärung
1.a. Für Unterrichtsverträge (nachfolgend „Vertrag“) zwischen der Inhaberin des Tanzstudio La Fragua, Rosa Martinez, Siebenmorgenweg 10 d, D - 53229 Bonn (Einzelunternehmen, nachfolgend „La Fragua“) und dem Teilnehmer von Unterrichtsveranstaltungen, die La Fragua am Unternehmenssitz oder, soweit im Einzelfall vereinbart, an einem anderen Unterrichtsort durchführt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Unterrichtsanmeldung gültigen Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.
b. Die Unterrichtsanmeldung kann schriftlich per Anmeldevordruck (Papierform) oder online auf der La Fragua-Website erfolgen. Beide Anmeldungsformen
erfolgen unter Kenntnisnahme und in Anerkennung dieser AGB.
Die Anmeldung verpflichtet bei kostenpflichtigem Unterricht zur Beitragszahlung und ist verbindlich, sofern keine Veranstaltungsabsage nach Pkt. I. 3. erfolgt. Bei
einer Online-Anmeldung wird der Zugang der Anmeldung unverzüglich per E-Mail bestätigt, die die übermittelten Anmeldedaten enthält. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine
Anmeldebestätigung (= Erklärung der Vertragsannahme) dar, kann jedoch mit dieser verbunden werden. Ferner werden die AGB, die
Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular und die Datenschutzerklärung an die vom Teilnehmer in der Anmeldung angegebene E‑Mail-Adresse versandt.
c. Mit Zugang der Annahme wird ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) in Form eines Unterrichtsvertrages abgeschlossen, mit der Pflicht zur Erteilung des vereinbarten Unterrichts, dem Recht zur Unterrichtsteilnahme und im Falle kostenpflichtigen Unterrichts, gegen Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars. Bei kostenlosen Unterrichtsveranstaltungen wie z. B. kostenlosen Probestunden, vereinbaren die Parteien, dass der Teilnehmer für diese Form der Dienstleistung nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist.
2. Bei befristeten Kursen/Workshops (WS) muss die Anmeldung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen und die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 8 Personen (max. 15 Pers.), sofern nicht in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmerzahlen angegeben sind. Unbefristete Kurse finden ab 6 angemeldeten Personen (max. 15 Pers.) statt, sofern nicht in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmerzahlen angegeben sind. Die Anmeldung zu diesen Kursen ist ohne Fristwahrung möglich. Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum bei der Vergabe freier Teilnehmerplätze berücksichtigt.
3. Bei Veranstaltungsabsage mangels ausreichende Teilnehmer, aus Gründen des Dozenten (Wahrnehmung eines unvorhergesehenen, einmaligen Fortbildungsangebots, plötzliche Erkrankung, Unfall) oder wegen höherer Gewalt werden angemeldete Teilnehmer, soweit wie möglich, rechtzeitig benachrichtigt. Unter höhere Gewalt wird ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Gemeint sind Ereignisse, die der Risikosphäre keiner Vertragspartei zuzuordnen sind, sondern von außen auf die Lebensverhältnisse der Allgemeinheit oder einer unbestimmten Vielzahl von Personen einwirken. Fälle höherer Gewalt können mithin bspw. Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Orkane, außergewöhnlicher Niederschlag, außergewöhnliches Hochwaser), Kriege, Streiks, Epedemien oder Pandemien sein.
4. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er selbst die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht übernimmt und, dass er auf mitgeführte Wertsachen sowie Geld stets selbst und eigenverantwortlich achtet. Ferner erklärt er, dass seine angegebenen Anmeldedaten im Computer des Tanzstudio La Fragua, konform nach DSGVO, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
II. Beitragszahlung/Zahlungsart/Fristen/Verzug/Preise
1.a. Kurs-Monatsbeiträge für unbefristete Kurse basieren auf einer Mischkalkulation. Sie, sind unter Berücksichtigung der jeweiligen (Erst-) Mindestlaufzeit des Vertrages (12, 6, 3 Monate) sowie unter Berücksichtigung der unterrichtsfreien Zeit (Ferien, gesetzliche Feiertage) umgerechnet und stellen einen entsprechenden Anteill (1/12, 1/6, 1/3 Anteil) des zu zahlenden Gesamtpreises des Honorars dar. Monatsbeiträge sind daher auch während der unterrichtsfreien Zeit zu bezahlen. Der jeweilge Monatsbeitag ist per Überweisung mit Angabe von Kurs-/Dozentenname/Kurstag spätestens zum Ersten des Monats auf das dem Teilnehmer genannte Konto › zahlen.
b. Beiträge für befristete Kurse/WS sind in voller Höhe auf das dem Teilnehmer genannte Konto › per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 1 Woche vor der ersten Unterrichtseinheit der jeweiligen Unterichtsveranstaltung erfolgt sein.
c. Beiträge für Probestunden sind in voller Höhe auf das dem Teilnehmer genannte Konto › per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 1 Tag vor der dem Probetermin erfolgt sein.
2. Verspätete Zahlungen von Beiträgen werden nach dem Eingangsdatum bei der Vergabe freier Teilnehmerplätze berücksichtigt.
3. Liegt Zahlungsverzug vor, fallen Mahnkosten i. H. v. 1,50 € pro schriftlicher Mahnung an. Dem Beitragsschuldner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden seien.
4. Die Kosten für Unterrichtsleistungen richten sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preisliste ›. Alle angegebenen Preise enthalten die MwSt.
III. Probestunde/Probemonat/Kostenverrechnung
1a. Neben der einmaligen Teilnahme an einer der angebotenen kostenlosen Probestunden innerhalb eines Jahres sind Probestunden zum bei der Anmeldung geltenden Preis › nur bei unbefristeten Kursen (nicht bei WS) möglich.
b. Bezahlte Probestunden werden bei einer Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Probetermin mit dem jeweiligen ersten Kurs-Monatsbeitrag verrechnet.
2a. Für unbefristete Anfängerkurse (Stufe A) kann maximal ein Probemonat zum im Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Monatsbeitrag belegt werden. Der Probemonat umfasst mindestens 3 UE. Die Dauer einer UE richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.
b. Der bezahlte Probemonatsbetrag wird bei einer Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Probemonat mit dem ersten Anfängerkurs-Monatsbeitrag verrechnet.
IV. Unterrichtsversäumis/-ausfall/Nachholtermine/Teilnahmeabsage, Kosten
1. Unterrichtsversäumnis des Teilnehmers geht zu seinen Lasten, sofern La Fragua den Unterricht vertragsgemäß anbietet und nicht selbst gehindert ist, den Unterricht durchzuführen. Hat La Fragua den Unterrichtsausfall zu vertreten, wird der ausgefallene Unterricht schnellstmöglich und zeitnah nachgeholt. Der/die Nachholtermin/e sowie ggfs. erforderliche Ausweichtermine werden den betreffenden Teilnehmern frühestmöglich bekannt gegeben. Alternativ können diese Teilnehmer die ausgefallenen Unterrichtseinheiten auch in einem anderen gleichwertigen Kurs wahrnehmen.
2a. Angemeldete Personen befristeter Kurse oder Worshops, die bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ihre Teilnahme absagen, wird der bereits gezahlte Beitrag in der geleisteten Höhe zurückerstattet. Wird vom absagenden Teilnehmer kein Ersatzteilnehmer gestellt, wird bei Absage bis 12 Tage vor Beginn der gezahlte Beitrag zu 75 %, bei Absage bis 1 Woche vor Beginn zu 50 % zurückerstattet, jeweils abzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,– €. Danach ist eine volle Beitragserstattung abzgl. der genannten Bearbeitungsgebühr nur durch Stellen eines Ersatzteilnehmers möglich. Stellt im zuletzt genannten Fall der absagende Teilnehmer keinen Ersatzteilnehmer vor Beginn der Unterrichtsveranstaltung, bleibt er zur Zahlung des geschuldeten Honorars in voller Höhe verpflichtet. Ferner haftet er, wenn der Ersatzteilnehmer das Honorar nicht oder nicht vollständig zahlt.
b. Ist der Beitrag für den befristeten Kurs/WS zum Zeitpunkt der Absage noch nicht entrichtet, bleibt der Teilnehmer, sofern er nicht einen Ersatzteilnehmer stellt - zur Zahlung des vollen Beitrags oder des prozentualen Anteils verpflichtet. Die Höhe des geschuldeten Beitrags bestimmt sich in entsprechender Anwendung der Ausführungen zu Pkt. IV 2a. nach dem Zeitpunkt der Teilnahmeabsage.
c. Dem absagenden Teilnehmer bleibt im Falle des bereits gezahlten oder des noch nicht gezahlten Kursbeitrags der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden durch die Absage entstanden sei.
V. Unterrichtsfreie Zeit (Schulferien/Feiertage/Dozentengründe)
An La Fragua-Schulferien & NRW-Feiertagen › findet grundsätzlich kein Unterricht statt.
Der Dozent hat zudem das Recht, den Unterricht bei unbefristeten Kursen für insg. 2 Wochen im Jahr – z. B.
wegen Fortbildung, plötzlicher Erkrankung – ausfallen zu lassen.
Die jeweiligen (Ferien-, Feiertags-, Dozenten-) Termine werden frühzeitig bekanntgegeben und sind von den Teilnehmern stets zu beachten.
VI. Vertragslaufzeit & Anzahl der Unterrichtseinheiten
Automatische Vertragsverlängerung & 1-Monatstarif
Kündigung/-sfrist/-sform/Altverträge
1. Verträge für befristete Kurse/WS, für einen Probemonat, eine Probestunde oder für eine oder mehrere Stunden Einzel-/Privatunterricht enden aufgrund vereinbarter spezifischer Termine oder Zeiträume zur Erteilung des Unterrichts (Dienstleistung) durch Zeitablauf (mit Ende der letzten Unterrichtseinheit am letzten Unterrichtstag). Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nicht erforderlich bzw. ausgeschlossen.
2a. Bei unbefristen Kursen wird für den Vertrag eine Mindestlaufzeit (nachfolgend „MLZ“) von 12, 6 oder 3 Monaten vereinbart. In der MLZ von 12 Monaten werden mindestens 38 Unterrichtseinheiten (nachfolgend „UE“), in der MLZ von 6 Monaten mindestens 19 UE und in der MLZ von 3 Monaten mindestens 9 UE durchgeführt. Die Dauer der einzelnen UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.
b. Der Vertrag für unbefristete Kurse mit vereinbarter Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
3a. Im Falle automatischer Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit gilt für das zu zahlende Honorar der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweilige 1‑Monatstarif, wobei mindestens 3 UE pro Monat geleistet werden. Die Dauer der einzelnen UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.
b. Um weiterhin einen günstigeren Preis als Monatsbeitrag für unbefristete Kurse zu erhalten, muss der Teilnehmer bzw. der/die gesetzliche/n Vertreter vor Eintritt der automatischen Vertragsverlängerung von sich aus rechtzeitig kündigen und eine neue Anmeldung für unbefristete Kurse im Rahmen eines Vertrages mit Mindestlaufzeit von 12, 6 oder 3 Monaten vornehmen.
c. Bei Altverträgen für unbefristete Kurse, die vor dem 01.03.2022 mit einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende (31.03./30.06./30.09./31.12.) gekündigt werden.
3. Die Kündigung von Verträgen vor und nach dem 01.03.2022 kann auf der Website des Tanzstudio La Fragua, in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen und wird mit Zugang wirksam.
4. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
VII. Informationen für Verbraucher(§
13 BGB) zur
außergerichtlichen Streitbeilegung
1. Die EU-Komission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung die OS‑Plattform bereit, erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr ↱
Die La Fragua E-Mail-Adresse lautet: lafragua-bonn(aet)hotmail.de
2. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
3. Information nach Entstehen der Streitigkeit gemäß § 37 VSBG
Falls zwischen Ihnen als Verbraucher und Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) eine Streitigkeit über einen Vertrag entstanden ist und diese nicht beigelegt werden konnte, wird vorsorglich bereits hier hingewiesen auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein / Website: https://www.verbraucher-schlichter.de ↱
Rosa Martínez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(Stand: Februar 2022)