AGB für Unterrichtsverträge
(Unterrichtsveranstaltungen Tanzstudio La Fragua)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Unterrichtsverträge
inkl. Anmeldebedingungen – Stand: 24.07.2025

GENDER-HINWEIS: Zum leichteren Lesefluss wird nachfolgend auf den Gebrauch aller Geschlechtsformen (weiblich, männlich, divers) verzichtet und grundsätzlich nur die männliche Form verwendet.

I. Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen / Vertragssprache

1a. Für Unterrichtsverträge (nachfolgend: Vertrag) zwischen der Inhaberin des Tanzstudio La Fragua, Rosa Martinez, Siebenmorgenweg 10 d, 53229 Bonn /  GERMANY (Einzelunternehmen, nachfolgend: La Fragua) und dem Teilnehmer von Unterrichtsveranstaltungen, die La Fragua am Unterneh­menssitz oder an einem anderen, vereinbarten Unterrichtsort durchführt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Unterrichtsanmeldung (nachfolgend: Anmeldung) gültigen Fassung.

b. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von (i. S. v.) § 13 BGB als auch für Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, sofern nicht in den nachfolgenden Bestimmungen eine Unterscheidung erfolgt.

2a. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Mit anderen Worten ist der Verbraucher ein Mensch, der ein Rechtsge­schäft, wie z. B. einen Vertrag, zu überwiegend privaten Zwecken ab­schließt. Dem privaten Lebensbereich zuordnen lässt sich ein Vertrag, der dem Handelnden überwiegend zur Freizeitbetätigung i. S. v. Pkt. 2 c dient.

b. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechts­geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer als handelnde natürliche Person kann auch ein haupt- oder nebenberuflich tätiger Freiberufler sein, wenn er z. B. bei Ab­schluss eines Vertrages zu selbständigen, freiberuflichen Zwecken handelt.

c. Freizeitbetätigungen sind Tätigkeiten außerhalb der beruflichen Arbeits­zeit, die der Freizeitgestaltung dienen und auch durch Wahrnehmung von Freizeit­veranstaltungen erfolgen können. Freizeitveranstaltungen sind solche, die der Unterhaltung oder dem Zeitvertreib dienen. Art und Niveau der Veranstaltung sind unerheblich. Erfasst werden Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen aller Art. Auch (Tanz-) Kurse, Workshops, Probe­monate oder Einzelunter­richtsstunden, die eine natürliche Person nicht zur Vorbereitung auf oder im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung oder einer haupt- oder neben­beruflichen Tätigkeit wahrnimmt, sind Frei­zeitbetätigungen.

3. Sprache für den Vertragsschluss ist Deutsch.

II. Vertragsgegenstand / Unterrichtsveranstaltungsarten/-Wochentage

1. Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung des vereinbarten Unterrichts ge­mäß der jeweiligen Beschreibung der ausgewählten Veranstaltungsart des Unterrichts, das Recht zur Unterrichtsteilnahme und im Falle kosten­pflichtigen Unterrichts, gegen Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars.

2a. Das reguläre Unterrichtsprogramm umfasst folgende Veranstaltungs­arten des Unterrichts:

  Unbefristete Kurse im Rahmen eines Vertrags mit Mindestlaufzeit (12, 6 oder 3 Monate) und anschließender automatischer Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit

  Befristete Kurse, Workshops, Probemonate, Probestunden und Ein­zel-/Privatunterricht im Rahmen eines befristeten Vertrags, der durch Zeitablauf endet.

b. Die relevante Vertragseckdaten (Vertragsart/-gegenstand, Veranstal­tungsart des Unterrichts, Unterrichtsthema, Teilnehmerzahl, Stundenan­zahl, Wochen­tag/e, Uhrzeiten, Dozent, Unterrichtsort) sind in den Leis­tungsbeschreibungen auf der La Fragua-Website oder im Einzelfall aus Druckerzeugnissen entnehm­bar. Einige der zuvor genannten Vertrags­eckdaten lassen sich bereits aus den nachfolgenden Bestimmungen entnehmen.

3. Unterrichts-Wochentage sind regulär Montag bis Freitag. An Sams­tagen / Sonntagen können u. a. Workshops und auch Nachholstunden stattfinden.

III. Anmeldung / Eigene Erklärung / Annahme / Vertrag

1. Die Präsentation einer Unterrichtsveranstaltung auf der La Fragua-Website oder in Druckerzeugnissen stellt kein rechtlich bindendes An­gebot, sondern eine Aufforderung an potentielle Teilnehmer ein entspre­chendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags abzugeben, dar. Die Unterrichtsanmeldung (nachfol­gend: Anmeldung) ist das Angebot auf Abschluss eines Vertrags. Sie ist ver­bindlich, solange seitens La Fragua keine Zurückweisung der Anmeldung, keine verspätete Annahme oder keine Veranstaltungsabsage nach Pkt. IV. 2 erfolgt.

2a. Die Anmeldung ist schriftlich per Anmeldevordruck oder auf der La Fra­gua-Website per Online-Anmeldeformular möglich. Beide Anmelde­formen erfolgen unter Kenntnisnahme und in Anerkennung dieser AGB.

b. Minderjährige sind von dem/den gesetzlichen Vertreter/n, z. B. den sorgebe­rechtigten Eltern, anzumelden, der/die mit Vertragsschluss dann Vertragspart­ner wird/werden. Unterrichtsteilnahme-Berechtigter ist dann der Minderjährige.

3. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer oder der/die gesetzlichen Ver­treter/n eines teilnahmeberechtigten Minderjährigen, dass er selbst die Ver­antwortung für die eigene Teilnahme bzw. für die des Minderjäh­rigen an Un­terrichtsveranstaltungen übernimmt und, dass er auf mitge­führte Wertsachen und Geld stets selbst und eigenverantwortlich achtet. Ferner erklärt er, dass seine angegebenen Anmeldedaten im Computer von La Fragua DSGVO-kon­form gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

4a. Der Anmeldevordruck oder das jeweilige Online-Anmeldeformular ist voll­ständig auszufüllen, mögliche Auswahlen und Optionen durch Ankreu­zen bzw. online durch Anklicken vorzunehmen. Bei beiden Anmeldeformen sind die mit * Sternchen gekennzeichnete Angaben Pflichtangaben. Angaben zur eigenen Person, wie Vor- und Nachname, Geschlecht, An­schrift, E-Mail-Adresse, Ruf-Nr. (Festnetz oder Mobil), müssen aktuell und richtig sein.

b. Der Anmeldevordruck einer schriftlichen Anmeldung (erhältlich vor Ort und auf der La Fragua-Website unter KONTAKT › DOWNLOAD-ANGEBOT ›) ist leser­lich auszufüllen und zu unterschreiben. Vom Anmeldevordruck muss ein zwei­tes vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Exemplar vorliegen. Eine Kopie ist ausreichend und für den Teilnehmer bestimmt. Das Original der Anmel­dung ist für La Fragua bestimmt, wird vor Ort ab­gegeben oder zugesandt.

c. Bei der Anmeldung über die La Fragua-Website ist das für die jeweilige Un­terrichtsveranstaltung vorgesehene Online-Anmeldeformular zu ver­wenden und entsprechend auszufüllen. Vor dem Absenden (durch An­klicken des An­melde-Buttons) können die in der Anmeldung gemachten Angaben jederzeit überprüft oder geändert werden. Eingabefelder können durch Markieren über­schrieben oder gelöscht, Vorschläge in Auswahllisten oder Optionsfelder können neu ausgewählt werden. Mit der Neuladefunk­tion des verwendeten Internetbrowsers können alle Angaben oder Auswah­len entfernt werden, mit der Zurückfunktion kann die Anmeldung abge­brochen und die aufgerufene Webseite der Anmeldung verlassen werden.

d. Der Zugang der Online-Anmeldung wird unverzüglich per E-Mail be­stätigt, die die übermittelten Anmeldedaten enthält. Diese Zugangsbe­stätigung stellt noch keine Anmeldebestätigung (= Erklärung der An­nahme) dar. Die Anmel­debestätigung erfolgt durch eine separate E-Mail, sofern diese nicht bereits zusammen mit der Zugangsbestätigung der An­meldung erklärt wird. Sie wird an die vom Teilnehmer in der Anmeldung angegebene E‑Mail-Adresse versandt. Der Teilnehmer hat La Fragua un­verzüglich schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) den Zugang der Anmeldebestätigung und den Erhalt aller zuge­sandter Anlagen (Doku­mente) unter Angabe des Zugangsdatums mitzuteilen.

e. Anmeldung, Anmeldebestätigung, Vertragstext speichert La Fragua. Die an­gegebenen und gespeicherten Daten sind dem Teilnehmern nicht zugänglich.

5. Mit Zugang der Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) beim An­gemeldeten wird bei kostenpflichtigen Unterricht ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) in Form eines Unterrichtsvertrags abgeschlossen, mit der Pflicht zur Erteilung des vereinbarten Unterrichts, dem Recht zur Unter­richtsteilnahme und gegen Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars. Bei Abhaltung kostenloser Unterrichtsveranstaltungen, wie z. B. eine kostenlose Probestunde, liegt ein Vertrag eigener Art vor, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Teilnehmer für diese Form der Leis­tung nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist.

IV. Anmeldefristen / Teilnehmerzahl / La Fragua-Veranstaltungsabsage

1a. Unbefristete Kurse finden ab 6 und mit maximal 15 Teilnnehmer statt, so­fern nicht in der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmerzahlen angegeben sind. Die Anmeldung zu diesen Kur­sen ist ohne Fristwahrung möglich. Anmeldungen zu unbefristeten Kursen werden nach dem Eingangsdatum bei der Vergabe freier Teilneh­merplätze berücksichtigt.

b. Bei befristeten Kursen oder Workshops (nachfolgend: WS) muss die An­meldung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Anmeldefrist angegeben ist. Die Teilnehmer­zahl beträgt mindestens 8, maximal 15 Teilnehmer, es sei denn in der Leis­tungsbeschreibung sind zum Zeitpunkt der Anmeldung andere Teilnehmer­zahlen angegeben. Fristgerechte und verspätete Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatum bei der Vergabe freier Teilnahmeplätze berücksichtigt.

2. Bei Veranstaltungsabsage seitens La Fragua mangels ausreichender Teil­nehmer, aus wichtigen Gründen des Dozenten (Wahrnehmung eines unvor­hergesehenen, einmaligen Fortbildungsangebots, plötzliche Er­krankung, Un­fall) oder wegen höherer Gewalt werden angemeldete Teil­nehmer, soweit wie möglich, frühzeitig (ggf. per Anruf) benachrichtigt.

Unter höhere Gewalt wird ein von außen kommendes, keinen betrieb­lichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Gemeint sind Ereignisse, die der Risikosphäre keiner Ver­tragspartei zuzuordnen sind, son­dern von außen auf die Lebensverhält­nisse der Allgemeinheit oder einer un­bestimmten Vielzahl von Per­sonen einwirken. Fälle höherer Gewalt können z. B. sein: Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Orkane, außergewöhnlicher Niederschlag, außergewöhn­liches Hochwasser), Kriege, Streiks, Epedemien, Pandemien.

V. Bezahlung / Zahlungsart / Fristen / Verzug / Preise

1a. Monatsbeiträge für unbefristete Kurse basieren auf einer Mischkal­kulation. Sie sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertrags-Min­destlaufzeit (12, 6 oder 3 Monate) sowie unter Berücksichtigung der un­terrichtsfreien Zeit (La Fragua-Schulferien, gesetzliche NRW-Feiertage) umgerechnet und stellen einen entsprechenden Anteil (1/12, 1/6, 1/3 Anteil) des zu zahlenden Hono­rar-Gesamtpreises für die jeweilige Mindestlaufzeit dar. Monatsbeiträge sind daher auch während der un­terrichtsfreien Zeit zu zahlen. Der jeweilige Mo­natsbeitrag ist per Über­weisung spätestens zum Ersten des Monats zu zahlen.

b. Beiträge für befristete Kurse / WS sind in voller Höhe per Überweisung zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens eine Woche vor der ersten Un­terrichts­einheit der je­weiligen Unterrichtsveranstaltung erfolgt sein. Ein Frühbucher-Rabatt auf den re­gulären Preis von Beiträgen für befristete Kurse / WS wird nur bis zum angege­benen Datum seiner Gültigkeit ge­währt, d. h. spätestens bis zu diesem Datum muss der ermäßigte Beitrag auf das La Fragua-Konto › eingehen.

c. Die verbindliche Vergabe freier Teilnahmeplätze in befristeten Kur­sen / WS erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Über­weisung des jeweiligen Beitrags auf das La Fragua-Konto. Verspätete Überweisungen wer­den nach dem Datum des Zahlungseingangs auf das La Fragua-Konto bei der Vergabe freier Teilnehmerplätze berücksichtigt. Das Datum des Zahlungsein­gangs wird dem Teilnehmer an seine ange­gebene E-Mail-Adresse mitgeteilt.

d. Beiträge für kostenpflichtige Probemonate oder Probestunden sind jeweils in voller Höhe per Überweisung zu zahlen, sofern nicht im Ein­zelfall eine Bar­zahlung vereinbart wird. Der Zahlungseingang muss spätestens einen Tag vor der ersten Unterrichtseinheit dieser Unter­richtsveranstaltungen erfolgt sein.

e. Ein verspäteter Zahlungseingang des jeweils zu zahlenden Beitrags, den der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, geht nicht zu seinen Lasten.

2. Bei der Überweisung von Beiträgen für kostenpflichtigen Unterricht auf das dem Teilnehmer genannte Konto › sind der Name der Unter­richtseranstaltung, der/die Unterrichtswochentag/e, ggf. der Veran­staltungszeitraum, anzugeben.

3. Liegt Zahlungsverzug vor, fallen Mahnkosten i. H. v. 1,50 € für das Mahnschreiben an. Dem angemahnten Teilnehmer bleibt der Nachweis vor­behalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.

4. Die Kosten für Unterrichtsleistungen richten sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Preisliste. Alle genannten Preise enthalten die gesetz­liche Mehrwertsteuer (MwSt.).

VI. Probestunde / Probemonat / Kosten- & Leistungsverrechnung

1a. Neben der einmaligen Teilnahme an einer der angebotenen kos­tenlosen Probestunden innerhalb eines Jahres sind kostenpflichtige Pro­bestunden nur in unbe­fristeten Kursen, nicht in befristeten Kursen oder WS, möglich.

b. Bezahlte Probestunden werden bei einer Anmeldung für einen unbe­fristeten Kurs innerhalb von 2 Wochen nach dem Probetermin mit dem jeweiligen ers­ten Monatsbeitrag verrechnet. Ferner werden die geleisteten Probestunden auf die Mindestanzahl der zu leistenden Unterrichtsein­heiten in der jeweils vereinbarten Vertrags-Mindestlaufzeit, angerechnet.

2a. In unbefristeten Kurse kann maximal ein kostenpflichtiger Probemo­nat absolviert werden. Der Probemonat umfasst 30 Tage mit mindes­tens 3, maxi­mal 4 UE. Die Dauer einer UE richtet sich nach der Leistungsbe­schreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

b. Der bezahlte Probemonats-Betrag wird bei einer Anmeldung für einen un­befristeten Kurs innerhalb von 2 Wochen nach dem Probemonat mit dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Gesamtpreis der jeweils vereinbarten Ver­trags-Mindestlaufzeit verrechnet. Ferner werden die ge­leisteten Unterrichtseinheiten des Probemonats auf die Mindestanzahl der zu leistenden Unterrichtseinheiten in der jeweils vereinbarten Vertrags-Mindestlaufzeit angerechnet.

VII. Unterrichtsversäumnis/-ausfall / Nachholtermine

1. Unterrichtsversäumnis des Teilnehmers geht zu seinen Lasten, sofern La Fragua den Unterricht vertragsgemäß anbietet und nicht selbst ge­hindert ist, diesen durchzuführen.

2. Hat La Fragua Unterrichtsausfall zu vertreten, wird der ausgefallene Unterricht schnellstmöglich und zeitnah nachgeholt. Der/die Nachhol­termin/e sowie ggf. erforderliche Ausweichtermine werden den betroffe­nen Teilnehmern frühestmöglich mitgeteilt. Alternativ können diese Teil­nehmer die ausgefallenen Unterrichtseinheiten auch in einem anderen gleichwertigen Kurs wahrnehmen.

VIII. Teilnahmeabsage befristeter Kurse, WS / Form / Beitragserstattung

1. Die Teilnahmeabsage angemeldeter Teilnehmer von befristeten Kur­sen / WS kann in schriftlicher Form oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. In der Absage anzugeben sind: Vor- und Nachname, Wohnan­schrift und Telefon-Nr. (Festnetz oder Mobil) sowie der Kurs- / WS-Name, der/die Unterrichtstag/e und ggf. der Veran­staltungszeitraum.

2a. Bei Teilnahmeabsage angemeldeter Teilnehmer von befristeter Kurse / WS ist eine Erstattung des jeweils geleisteten Beitrags nur durch Stellen eines Ersatzteilnehmers möglich. Stellt der Absagende einen Ersatzteil­nehmer vor Veranstaltungsbeginn, bleibt er zur vollen oder anteiligen Bei­tragszahlung verpflichtet, wenn der Ersatzteilnehmer den geschuldeten Beitrag nicht oder nicht vollständig fristgerecht vor dem jeweilgen Ver­anstaltungsbeginn zahlt.

b. Ist der Beitrag für den befristeten Kurs / WS zum Zeitpunkt der Absage noch nicht bezahlt, bleibt der Absagende, sofern er vor Veranstaltungs­beginn einen Ersatzteilnehmer stellt, der vor Veranstaltungsbeginn den geschuldeten Beitrag nicht fristgerecht zahlt, zur Zahlung des vollen Beitrags weiterhin verpflichtet.

IX. Vertragslaufzeiten & Anzahl der Unterrichtseinheiten

1. Verträge für befristete Unterrichtsveranstaltungen wie befristete Kurse / WS, Probemonat, Probestunde/n oder Einzel-/Privatunterrichts­stunde/n, enden aufgrund vereinbarter spezifischer Termine oder Zeit­räume zur Un­terrichtserteilung durch Zeitab­lauf. Bei solchen Ver­trägen gibt es nach Zeitablauf keine automatische Vertrags­verlängerung auf unbestimmte Zeit.

2. Bei unbefristen Kursen wird für den Vertrag eine Mindestlaufzeit (nach­folgend: MLZ) von 12, 6 oder 3 Monaten vereinbart. In der MLZ von 12 Mo­naten werden mindestens 38 Unterrichtseinheiten (nachfolgend: UE), in der MLZ von 6 Monaten mindestens 19 UE und in der MLZ von 3 Monaten min­destens 9 UE durchgeführt. Die Dauer der UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

X. Vertragsverlängerung / 1-Monatstarif & günstigerer Preis
Kündigung des Vertrags / Kündigungsfrist/-form

1. Der Vertrag für unbefristete Kurse mit vereinbarter MLZ kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der MLZ gekündigt werden (ordentliche Kündigung). Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Ver­trag nach Ablauf der MLZ automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

2a. Im Falle der automatischen Vertragsverlängerung auf unbestimmte Zeit gilt für das zu zahlende Honorar der zum Zeitpunkt der Anmeldung jeweilige 1‑Monatstarif, wobei mindestens 3 UE pro Monat geleistet werden. Die Dauer der einzelnen UE (90, 60 oder 45 Min.) richtet sich nach der Leistungsbe­schreibung des unbefristeten Kurses zum Zeitpunkt der Anmeldung.

b. Um weiterhin einen günstigeren Preis als Monatsbeitrag für unbefristete Kurse zu erhalten, muss der Teilnehmer – bei Minderjährigen der/die ge­setzliche/n Vertreter – von sich aus den bestehenden Vertrag spätestens einen Monat vor Ende der MLZ kündigen und eine neue Anmeldung für un­befristete Kurse im Rahmen eines neuen Vertrages mit einer MLZ von 12, 6 oder 3 Monaten vornehmen.

3. Ein Vertrag für befristete Unterrichtsveranstaltungen, wie befristete Kurse / WS, Probemonat, Probestunde/n oder Einzel-/Privatunterrichts­stunde/n, der aufgrund vereinbarter spezifischer Termine oder Zeiträume zur Unterrichtserteilung durch Zeitablauf endet, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages nicht erforderlich und ausgeschlossen.

4. Die Kündigung von Verträgen kann auf der La Fragua-Website, in Textform (z. B. per E-Mail) oder in schriftlicher Form erfolgen.

5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

XI. Unterrichtsfreie Zeit (Schulferien / Feiertage / Dozentengründe)

Während der La Fragua-Schulferien & NRW-Feiertagen › findet kein Unterricht statt.
Der Dozent hat das Recht, Unterricht bei unbefristeten Kursen für insg. 2 Wo­chen im Jahr, z. B. wegen Fortbildung, plötzlicher Erkrankung, aus­fallen zu lassen. Die jewei­ligen (Ferien-, Feiertags-, Dozenten-) Termine werden früh­zeitig bekanntgegeben und sind von den Teilnehmern stets zu beachten.

XII. Haftung

1a. Die Haftung von La Fragua ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Ge­sundheit handelt oder es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Ver­tragspflichten handelt, die die Errei­chung des Vertragszweck gefährdet oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ver­tragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet La Fragua nur für die bei Vertragsschluss vorher­sehbaren, vertragstypischen Schäden.

b. La Fragua haftet nicht für das Abhandenkommen (z. B. durch Diebstahl) eingebrachter Sachen oder Wertsachen des Teilnehmers, des teilnahme­berechtigten Minderjährigen, dessen Begleitperson/en oder Unterrichtszu­schauern, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2. Die verschuldensunabhängige Haftung von La Fragua aus der Übernah­me einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

3. Soweit die Haftung von La Fragua ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Informationen für Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung

1. Die EU-Komission stellt zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung die OS‑Plattform bereit, erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr 

Die La Fragua E-Mail-Adresse lautet: [email protected]

2. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Rosa Martinez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streit­beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

3. Information nach Entstehen der Streitigkeit gemäß § 37 VSBG

Falls zwischen Ihnen als Verbraucher und Rosa Martinez (Inh. des Tanz­studio La Fragua) eine Streitigkeit über einen Vertrag entstanden ist und diese nicht beigelegt werden konnte, wird vorsorglich bereits hier hinge­wiesen auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein
Website: https://www.verbraucher-schlichter.de 

Rosa Martinez (Inh. des Tanzstudio La Fragua) ist zur Teilnahme an einem Streit­beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

Stand: 24.07.2025

Hier zum Download die AGB (Stand: 24.07.2025)

_AGB_LaFra_n_240725.pdf
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